§ 9 InvZulG 1999

Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage

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Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen.

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