§ 40 InsO
Unterhaltsansprüche
📖
↗ Links
Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner können im Insolvenzverfahren für die Zeit nach der Eröffnung nur geltend gemacht werden, soweit der Schuldner als Erbe des Verpflichteten haftet. § 100 bleibt unberührt.
Suchhilfen: Unterhalt im Insolvenzverfahren, Unterhaltsforderung nach Eröffnung, Erbenhaftung Unterhalt, Insolvenz Unterhaltspflicht, Nachlassunterhalt, Unterhaltsanspruch Insolvenz, Unterhaltszahlung Schuldner Insolvenz, Erbunterhaltspflicht, haltsforderung, öffnung, benhaftung, haltszahlung