§ 358 InsO

Überschuss bei der Schlussverteilung

📖

Können bei der Schlussverteilung im Sekundärinsolvenzverfahren alle Forderungen in voller Höhe berichtigt werden, so hat der Insolvenzverwalter einen verbleibenden Überschuss dem ausländischen Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens herauszugeben.

Suchhilfen: Überschuss Verteilung, Schlussverteilung Überschuss, Insolvenzüberschuss, Ausländischer Insolvenzverwalter, Restvermögen Auszahlung, Insolvenzverfahren Restbetrag, Überschuss an ausländischen Verwalter, Insolvenzabschluss Rest, teilung, zahlung, ländischen