§ 1 InnAusV Anwendungsbereich ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Diese Verordnung regelt die Innovationsausschreibungen nach § 39n des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.