| 1 | Leistungserstellung planen und koordinieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- wesentliche Produkte und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
- b)
- Prozesse der Leistungserstellung entlang der Wertschöpfungskette erläutern und ihre jeweiligen Schnittstellen benennen
- c)
- Leistungserstellung planen und koordinieren und dabei Kunden- und Lieferanteneinflüsse beachten
- d)
- Leistungserstellung dokumentieren und unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bewerten
| 18 | |
| 2 | Logistik und Lagerprozesse planen und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Ziele, Aufgaben, Objekte und Abläufe der Logistikketten erläutern
- b)
- Logistik- und Lagerkonzepte analysieren und bewerten sowie Vorschläge für Maßnahmen erarbeiten
- c)
- produktspezifische Lager- und Transportvorschriften bei der Planung und Steuerung berücksichtigen und anwenden
- d)
- Transportträger und -mittel unter ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Aspekten beurteilen und auswählen
- e)
- Zusammenarbeit mit nationalen oder internationalen Logistikdienstleistern organisieren
- f)
- Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
| 14 | |
| 3 | Beschaffung planen und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Bedarfe für die Leistungserstellung ermitteln und Dispositionen durchführen
- b)
- Bestellmengen und -termine ermitteln
- c)
- Lieferantenmanagement nach ökonomischen, ökologischen, rechtlichen und sozialen Gesichtspunkten durchführen
- d)
- Bestellungen durchführen, die Vertragserfüllung überwachen und Maßnahmen zu deren Sicherstellung einleiten
| 14 | |
| 4 | Marketingmaßnahmen planen und umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes in den Markt einordnen und die Bedeutung für die Branche herausstellen
- b)
- unternehmensspezifische Marketingaktivitäten erläutern
- c)
- Ergebnisse der Marktbeobachtung und Marktanalyse für die Entwicklung und Planung von Marketingmaßnahmen nutzen und dabei aktuelle Trends beachten
| | 12 |
| | - d)
- Marketingmaßnahmen unter Einhaltung rechtlicher Vorschriften und betrieblicher Vorgaben auswählen und umsetzen und dabei ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen
- e)
- Wirksamkeit von Marketingmaßnahmen überprüfen und beurteilen sowie Vorschläge für künftige Maßnahmen ableiten
| | |
| 5 | Vertriebsprozesse umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- Preisermittlung und angebotsspezifische Kalkulationen sowie Angebotserstellung durchführen
- b)
- Auftragserfassung und für den Vertrieb relevante Terminkoordination mit internen und externen Schnittstellenpartnern durchführen und dabei Informationsfluss sowie Datenqualität sicherstellen
- c)
- Rechnungen erstellen und nachverfolgen
- d)
- Reklamationen zu Produkt- und Prozessqualität sowie Beschwerden entgegennehmen, erfassen und bearbeiten
- e)
- Kundenbetreuung und -pflege sowie Maßnahmen zur Kundenzufriedenheit und -bindung durchführen
- f)
- Service-, Kundendienst- und Garantieleistungen situations- und kundengerecht organisieren und sicherstellen
| | 14 |
| 6 | Personalprozesse umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- bei der Personalbedarfsermittlung mitwirken und Maßnahmen ableiten
- b)
- Konzepte der Arbeitsorganisation unterscheiden und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken
- c)
- bei Maßnahmen zur Positionierung der Arbeitgebermarke für die Personalgewinnung mitwirken sowie den Stellenausschreibungs- und Personalauswahlprozess durchführen und dabei mit den betriebsverfassungsrechtlichen Organen zusammenarbeiten
- d)
- Einführung neuer Mitarbeitender begleiten sowie bei Maßnahmen zur Personalbindung mitwirken
- e)
- bei personellen Maßnahmen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen sowie im Personalverwaltungssystem erfassen
- f)
- Entgeltbestandteile unterscheiden, wesentliche Positionen einer Entgeltabrechnung erläutern sowie Entgeltbescheinigungen und weitere entgeltrelevante Dokumente erstellen
- g)
- Maßnahmen im Rahmen von Qualifikationsmöglichkeiten, insbesondere der Aus- und Weiterbildung, sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung organisieren
- h)
- bei der Bearbeitung von personalbezogenen Aufgaben betriebsinterne Schnittstellen berücksichtigen und arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie betriebliche und tarifliche Regelungen einhalten
| | 14 |
| 7 | kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- Geschäftsfälle und -vorgänge entsprechend der Grundsätze der Buchführung und der Bilanzierung prüfen und bewerten sowie bei Abweichungen Maßnahmen ableiten
| 5 | |
| | - b)
- betriebliche Kosten- und Leistungsrechnung anwenden, insbesondere Kosten planen, erfassen und überwachen, betriebliche Leistungen bewerten und verrechnen sowie Maßnahmen zur Zielerreichung vorschlagen
- c)
- betriebliches Controlling als Informations-, Planungs- und Steuerungsinstrument nutzen, Kennzahlen ermitteln und analysieren sowie Handlungsoptionen ableiten und unternehmerische Entscheidungen vorbereiten
- d)
- Finanzierungsmöglichkeiten und -kosten für Aufträge, Investitionen und Projekte ermitteln und bewerten
- e)
- vor- und nachbereitende Tätigkeiten für Geschäftsabschlüsse, insbesondere für den Jahresabschluss, durchführen
| | 10 |
| 8 | einsatzgebietsspezifische Lösungen erarbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
- Informationen für einsatzgebietsspezifische Anforderungen beschaffen, auswerten und nutzen
- b)
- Arbeitsmethoden und Verfahren unter Beachtung der betriebsspezifischen Lösungen anwenden
- c)
- einsatzgebietsspezifische Aufgaben, Produkte, Dienstleistungen, Funktionen und Prozesse zu den Kernaufgaben des Ausbildungsbetriebes in Beziehung setzen sowie deren Bedeutung, Zusammenhänge und Wechselwirkungen darstellen und bewerten
- d)
- einsatzgebietsspezifische Aufgaben kennzahlengestützt analysieren, Transfer- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten überprüfen sowie Lösungen erarbeiten
- e)
- einsatzgebietsspezifische Entscheidungsvorlagen strukturieren, aufbereiten und präsentieren
| | 13 |
| 9 | einsatzgebietsspezifische Aufgaben und Prozesse koordinieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
- mit internen und externen Partnern einsatzgebietsübergreifend kooperieren und dabei die betriebliche Prozessorganisation, Terminvorgaben und Zuständigkeiten beachten
- b)
- Ressourceneinsatz und Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher und zeitlicher Vorgaben planen, überwachen und steuern
- c)
- Prozesse des Einsatzgebietes analysieren, Teilprozesse verknüpfen und zur nachhaltigen Weiterentwicklung beitragen
- d)
- betriebliche Qualitätssicherungssysteme anwenden oder Qualitätssicherungsprozesse umsetzen
| | 13 |