§ 11 IMSüßFPrV
Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation“
(1) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation“ soll mindestens einer der Qualifikationsschwerpunkte „Betriebliches Kostenwesen“, „Planung, Steuerung und Kommunikation“ und „Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit“ den Kern bilden. Die in den Qualifikationsschwerpunkten zu prüfenden Qualifikationsinhalte richten sich nach den Absätzen 3 bis 5.
(2) Die Situationsaufgabe soll darüber hinaus Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten des Handlungsbereichs „Technik“ sowie Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten des Handlungsbereichs „Führung und Personal“ integrativ berücksichtigen.
- 1.
- Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der Kosten nach vorgegebenen Plandaten,
- 2.
- Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets,
- 3.
- Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft,
- 4.
- Fördern des kostenbewussten Handelns der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation,
- 5.
- Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung,
- 6.
- Anwenden von Kalkulationsverfahren einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung und
- 7.
- Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft.
- 1.
- Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen von Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssystemen sowie Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme,
- 2.
- Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin-, Kapazitäts- und Personaleinsatzplanungen,
- 3.
- Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, die Materialflussgestaltung, die Produktionsprogrammplanung und die Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörigen Zeit- und Datenermittlung,
- 4.
- Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 5.
- Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition und
- 6.
- Durchführen von zielgruppen- und situationsgerechter Kommunikation mit Kunden und Lieferanten sowie mit Behörden und Institutionen.
- 1.
- Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Lebensmittelsicherheit im Betrieb,
- 2.
- Fördern der Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Lebensmittelsicherheit,
- 3.
- Planen und Durchführen von Unterweisungen in Arbeitssicherheit, in Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie in Lebensmittelsicherheit,
- 4.
- Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen,
- 5.
- Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen und
- 6.
- Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Einhaltung und Verbesserung der Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit.
Fußnoten
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)