§ 4 IMPMedBAProPrFPrV Gliederung der Prüfung ☆ 📖 Am Stück lesen Die Prüfung nach § 2 Nummer 1 gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Prüfungsteile: 1.Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 6 und2.Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 13.