§ 10 ImmoFachwPrV

Ausbildereignung

📖

Wer die Prüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt/zur Geprüften Immobilienfachwirtin nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Fußnoten

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Suchhilfen: Ausbilderbefreiung, Immobilienfachwirt Prüfung, Ausbildereignung, Ausbilderprüfung entfallen, Trainerqualifikation umgehen, Berufliche Ausbildung Befreiung, Ausbilderexamen Ausnahmeregelung, Qualifikation für Ausbildung abgekürzt, bilderbefreiung, bildereignung, bilderprüfung, fallen, gehen, bildung, freiung, bilderexamen, nahmeregelung