§ 12 IMLebensmFPrV
Fachgespräch
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(1) Im Fachgespräch wird eine Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Personal“ gestellt. Die zu prüfende Person soll nachweisen, dass sie in der Lage ist, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuzuführen. Die Lösungsvorschläge sollen in einer Präsentation erläutert werden.
(2) Das Fachgespräch soll für die zu prüfende Person mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten dauern; davon soll die Präsentation mindestens 10 Minuten und höchstens 15 Minuten dauern. Die Vorbereitungszeit beträgt höchstens 45 Minuten.
(3) In der Situationsaufgabe soll mindestens einer der Qualifikationsschwerpunkte „Personalführung“, „Personalentwicklung“ und „Qualitätsmanagement“ den Kern bilden. Die in den Qualifikationsschwerpunkten zu prüfenden Qualifikationsinhalte richten sich nach den Absätzen 5 bis 7.
(4) Die Situationsaufgabe soll darüber hinaus diejenigen Qualifikationsinhalte des Handlungsbereichs „Technik“ und des Handlungsbereichs „Organisation“ integrativ berücksichtigen, die nicht schriftlich geprüft wurden. Die Situationsaufgabe soll auch die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen nach § 5 berücksichtigen.
- 1.
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen,
- 2.
- Auswählen und Einsetzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und ihrer Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen,
- 3.
- Erstellen und Umsetzen von Einarbeitungsplänen,
- 4.
- Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen,
- 5.
- Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung,
- 6.
- Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft,
- 7.
- Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten,
- 8.
- Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess und
- 9.
- Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen.
- 1.
- Ermitteln des quantitativen und des qualitativen Personalentwicklungsbedarfs,
- 2.
- Festlegen von Personalentwicklungszielen,
- 3.
- Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien,
- 4.
- Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen,
- 5.
- Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung und
- 6.
- Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung.
- 1.
- Berücksichtigen des Einflusses von Qualitätsmanagementsystemen auf Unternehmen,
- 2.
- Beschreiben betrieblicher Prozesse und Definieren von Anforderungen im Rahmen des Qualitätsmanagements,
- 3.
- Fördern des qualitätsbewussten Handelns der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- 4.
- Anwenden von Methoden zur Sicherung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualität,
- 5.
- Umsetzen der Qualitätsziele und der Kundenvorgaben und
- 6.
- Vor- und Nachbereiten sowie Begleiten von Audits.
Fußnoten
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Suchhilfen: Fachgespräch Führung, Situationsaufgabe Präsentation, Qualitätsmanagement Aufgabe, Technik‑Organisation integrieren, Personalentwicklung Nachweis, Betriebliche Aufgabenanalyse