§ 10 IMLebensmFPrV
Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik“
↗ Links
(1) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik“ soll mindestens einer der Qualifikationsschwerpunkte „Lebensmitteltechnologie“, „Betriebstechnik“ und „Warenmanagement“ den Kern bilden. Die in den Qualifikationsschwerpunkten zu prüfenden Qualifikationsinhalte richten sich nach den Absätzen 4 bis 6.
(2) Die Situationsaufgabe soll darüber hinaus Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten der Handlungsbereiche „Organisation“ sowie „Führung und Personal“ integrativ berücksichtigen.
(3) In die Situationsaufgaben aus den Handlungsbereichen „Organisation“ sowie „Führung und Personal“ sollen diejenigen Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten des Handlungsbereiches „Technik“ integriert werden, die nicht in der Situationsaufgabe nach Absatz 1 geprüft wurden.
- 1.
- Bewerten, Auswählen, Einsetzen und Optimieren von Fertigungstechnologien der Lebensmittelindustrie,
- 2.
- Bewerten, Auswählen, Einsetzen und Optimieren von Verpackungstechnologien und -materialien,
- 3.
- Durchführen von verfahrensspezifischen Berechnungen,
- 4.
- Steuern von biochemischen und chemischen Prozessen und
- 5.
- Umsetzen von Produktentwicklungen vom Labor- in den Produktionsmaßstab unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Spezifikationen, Rohstoffen, Rezepturen und Arbeitsabläufen sowie Prüfen, Bewerten und Dokumentieren von Produktionsversuchen, Produkten und Prozessen.
- 1.
- Analysieren von Prozessen auf der Basis von verfahrenstechnischen Grundoperationen,
- 2.
- Vermeiden, Erkennen und Beheben von Störungen,
- 3.
- Anwenden und Überwachen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen,
- 4.
- Mitwirken bei der Sicherstellung einer effizienten Energienutzung und
- 5.
- Mitwirken bei der Auswahl und beim Funktionserhalt von Fertigungsmaschinen und -anlagen sowie von Transport- und Fördermitteln.
- 1.
- Mitwirken bei der Erstellung von Spezifikationen,
- 2.
- Mitwirken bei der Beschaffung von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen sowie von Betriebsstoffen,
- 3.
- Mitwirken bei der Festlegung von Verfahren sowie Veranlassen der Eingangskontrolle, Auswerten der Ergebnisse und Ableiten von Konsequenzen,
- 4.
- Festlegen der Lager- und Transportbedingungen von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen, von Halb- und Fertigprodukten und von Betriebsstoffen und Verpackungsmaterialien sowie Sicherstellen der Einhaltung dieser Bedingungen,
- 5.
- Festlegen des Einsatzes von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen vor und während der Fertigung sowie Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz von neuen Rohwaren und Technologien und
- 6.
- Einschätzen von Alternativen bei Rohstoffmangel und Entscheiden über deren Einsatz sowie über Prozessanpassungen.
Fußnoten
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Suchhilfen: Situationsaufgabe Technik, Lebensmitteltechnologie Qualifikation, Herstellungsprozess planen, Fertigungstechnologie auswählen, Verpackungstechnologie optimieren, Verfahrensspezifische Berechnung, Qualifikationsinhalt prüfen, Integration Organisation Führung, wählen, rechnung