§ 7 IMIS-ZustV

Aufgaben des Max Rubner-Instituts

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(1) Das Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, ist als Leitstelle zur Überwachung der Umweltradioaktivität für die Aufgaben nach § 161 Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Strahlenschutzgesetzes für die Bereiche Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzen als Indikatoren und Boden zuständig.

(2) Die Zuständigkeit des Max Rubner-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, für den Bereich Lebensmittel umfasst nicht Fische, Fischprodukte, Krusten- und Schalentiere sowie Wasserpflanzen.

Suchhilfen: Lebensmittelstrahlung prüfen, Strahlenschutz für Futtermittel, Radioaktive Kontamination von Pflanzen, Messung von Lebensmittelradioaktivität, Zuständigkeit Max Rubner Institut