Art 2 IMFAbkG

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Das Recht aus Artikel V des Übereinkommens, Mittel des Internationalen Währungsfonds innerhalb der Reservetranche im Sinne des Artikels XXX Buchstabe c des Übereinkommens zu beantragen, übt die Deutsche Bundesbank aus.

Suchhilfen: IMF‑Kredit beantragen, Reservetranche anfordern, Internationale Währungsfonds‑Finanzhilfe, Bundesbank Antrag auf IMF‑Mittel, Währungsreserve‑Kredit beantragen, IMF‑Mittel aus Reservetranche, Finanzielle Unterstützung durch IMF, antragen, stützung