§ 11 HZvG

Freiwillige Weiterversicherung

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Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung aus, muss dem Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen ermöglicht werden.

Suchhilfen: freiwillige Weiterversicherung, Betriebliche Altersversorgung fortsetzen, Altersvorsorge weiterführen, Versicherung nach Ausscheiden, Betriebliche Rente weiterzahlen, setzen, führen, sicherung, scheiden, zahlen