§ 32 HZAZustV

Hauptzollamt Oldenburg

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Dem Hauptzollamt Oldenburg werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.
die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen des Hauptzollamts Bremen, sofern der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Oldenburg die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt, sowie
2.
die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Bremen.

Suchhilfen: Geldforderung anmahnen, Säumniszuschlag verlangen, Zollzahlung überwachen, Verkehrswege kontrollieren, Anforderung Säumniszuschlag, Zahlungseingang prüfen, Zollamt Aufgaben übertragen, mahnen, langen, wachen, forderung, gaben, tragen