§ 32 HZAZustV
Hauptzollamt Oldenburg
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Dem Hauptzollamt Oldenburg werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen des Hauptzollamts Bremen, sofern der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Oldenburg die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt, sowie
- 2.
- die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Bremen.
Suchhilfen: Geldforderung anmahnen, Säumniszuschlag verlangen, Zollzahlung überwachen, Verkehrswege kontrollieren, Anforderung Säumniszuschlag, Zahlungseingang prüfen, Zollamt Aufgaben übertragen, mahnen, langen, wachen, forderung, gaben, tragen