§ 21 HZAZustV
Hauptzollamt Karlsruhe
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Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
- 2.
- die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.
Suchhilfen: Straf- und Bußgeldsachen Zoll, Zollprüfungsaufgaben, Zollamt Lörrach Singen