§ 21 HZAZustV

Hauptzollamt Karlsruhe

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Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.
die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.

Suchhilfen: Straf- und Bußgeldsachen Zoll, Zollprüfungsaufgaben, Zollamt Lörrach Singen