§ 11 HypKrlosErklG
📖
↗ Links
(1) Ein auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes erwirkter Ausschließungsbeschluss steht im Grundbuchverfahren einem auf Grund des § 1162 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erwirkten Ausschließungsbeschluss gleich.
(2) Die Erteilung eines neuen Briefes ist gebührenfrei.
Suchhilfen: Ausschließungsbeschluss Grundbuch, Grundbuchauszug löschen, Gebührenfreie Zustellung, Ausschlussverfahren Grundbuch, Kostenlose Briefzustellung, Grundbuchlöschung Antrag, Ausschluss im Grundbuchverfahren, stellung, schlussverfahren