§ 1 HwStatG
Zweck, Umfang
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(1) Zur Darstellung des Verlaufs und der Struktur der wirtschaftlichen Tätigkeit im Handwerk werden statistische Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.
(2) Die Statistik umfaßt
- 1.
- vierteljährliche Erhebungen,
- 2.
- Zählungen.
Suchhilfen: Handwerksstatistik, statistische Erhebung Handwerk, quartalsweise Erhebung, Zählung Handwerk, wirtschaftliche Tätigkeit erfassen, Bundesstatistik Handwerk, hebung, fassen