§ 16 HtDBwVWehrtechnikVDV

Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“

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Den Referendarinnen und Referendaren werden die Rechts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt, die für die spätere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere in Projektleitungen mit einer Vielzahl von Schnittstellen zum nichttechnischen Bereich, erforderlich sind. Einzelheiten regelt der Lehrplan.

Suchhilfen: Rechtsgrundlagen lernen, Verwaltungsrecht Ausbildung, Referendariat Lehrgang, Projektleitung Recht, juristische Grundkenntnisse, Referendare Schulung, Schnittstellen Recht, bildung