§ 81 HRG Verträge mit den Kirchen ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Verträge mit den Kirchen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.