§ 24 HopfV 2023
Verwaltungssanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem jährlichen Leistungsbericht
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§ 23 ist entsprechend anzuwenden, sofern eine anerkannte Erzeugerorganisation der Bundesanstalt die für den jährlichen Leistungsbericht nach Artikel 134 der Verordnung (EU) 2021/2115 erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig übermittelt.
Suchhilfen: Jährlicher Leistungsbericht melden, Verwaltungssanktion bei Berichtspflicht, Erzeugerorganisation Meldungspflicht, Bericht nicht übermittelt, Verwaltungsstrafe für fehlenden Bericht, Datenübermittlungspflicht Jahresbericht