§ 5 HomTAMRegV

Neue Registrierung

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Die Inhaberin oder der Inhaber der Registrierung hat im Fall folgender Änderungen eine neue Registrierung zu beantragen:
1.
Änderung der Zusammensetzung der Ursubstanzen nach Art oder Menge, einschließlich einer Änderung des Verdünnungsgrades oder
2.
Änderung der Darreichungsform, wenn diese mit der registrierten Darreichungsform nicht vergleichbar ist.

Suchhilfen: Registrierung erneuern, Produktänderung melden, Ursubstanz ändern, Darreichungsform ändern, Neue Zulassung beantragen, Änderung der Zusammensetzung melden, Veränderung des Verdünnungsgrades, Unvergleichbare Darreichungsform melden, lassung, antragen, sammensetzung