§ 2 HolzSpielzMAusbV 1996
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.