§ 9 HKohlStiftG
Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstands sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig.
Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstands sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig.