§ 1 HKEntschG

Grundsatz

📖

Heimkehrer, die in das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (Beitrittsgebiet) zurückgekehrt sind, erhalten zum Ausgleich für den erlittenen Gewahrsam eine einmalige Entschädigung.

Suchhilfen: Heimkehrer Entschädigung, Einmalige Ausgleichszahlung, Gewahrsam Entschädigung, Rückkehrer Geldleistung, Beitrittsgebiet Entschädigung, Entschädigung für Haft, schädigung, gleichszahlung