Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes

Hinweisgeberschutzgesetz-Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung

HinSchGOWiZustV · Ausfertigung: 9. April 2025 · 3 Einzelnormen

📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen

Inhalt