§ 6 HilfetelefonG
Öffentlichkeitsarbeit
📖
↗ Links
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben stellt sicher, dass das Hilfetelefon durch Öffentlichkeitsarbeit bundesweit bekannt gemacht und kontinuierlich bekannt gehalten wird.
Suchhilfen: Hilfetelefon bekannt machen, Öffentlichkeitsarbeit für Hilfetelefon, Informationskampagne Hilfetelefon, Telefonberatung Werbung, Bundesamt Familie Öffentlichkeitsarbeit, Hilfetelefon Werbung