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Gesetze/ HGB /Drittes Buch – Handelsbücher/Zweiter Abschnitt – Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften/Zweiter Unterabschnitt – Konzernabschluß und Konzernlagebericht/Zweiter Titel – Konsolidierungskreis

§ 295 HGB

(weggefallen)

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Datenquelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz). Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

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