Zum Inhalt springen
Bundesrecht.app
Gesetze Suche ⚙
Gesetze/ HGB /Drittes Buch – Handelsbücher/Zweiter Abschnitt – Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften/Erster Unterabschnitt – Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht/Fünfter Titel – Anhang

§ 287 HGB

(weggefallen)

📖 Am Stück lesen

← Zurück § 286 ☰ Weiter → § 288

Datenquelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz). Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung – ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Keine Cookies, kein Tracking.

Impressum · Datenschutz