§ 1 HEMBV
Rechtsaufsicht über die externe Meldestelle des Bundes
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Die externe Meldestelle des Bundes untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.
Rechtsaufsicht über die externe Meldestelle des Bundes
Die externe Meldestelle des Bundes untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.