§ 21 HeimMindBauV

Funktions- und Zubehörräume

📖
In jeder Einrichtung müssen mindestens vorhanden sein:
1.
ein Abstellraum für die Sachen der Heimbewohner,
2.
besondere Wasch- und Trockenräume zur Benutzung durch die Heimbewohner.

Suchhilfen: Abstellraum Pflegeheim, Waschräume Heimbewohner, Trockenräume Einrichtung, Aufbewahrungsraum Heim, Pflegeeinrichtung Lagerraum, Heim Waschraum Pflicht, richtung