§ 2 HeimMindBauV
Wohn- und Pflegeplätze
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Wohnplätze (§§ 14, 19) und Pflegeplätze (§ 23) müssen unmittelbar von einem Flur erreichbar sein, der den Heimbewohnern, dem Personal und den Besuchern allgemein zugänglich ist.
Suchhilfen: Heimzugang, Wohnplatz Zugang, Pflegeplatz Zugang, Barrierefreier Flur, Zugang für Bewohner, Zugang für Personal, Zugang für Besucher