§ 6 HBPolVDAufstV
Zweck des Auswahlverfahrens
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Im Auswahlverfahren wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber für die Aufstiegsausbildung geeignet und befähigt sind.
Zweck des Auswahlverfahrens
Im Auswahlverfahren wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber für die Aufstiegsausbildung geeignet und befähigt sind.