Art 33 HBegleitG 1984 Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (1)(2) Artikel 32 Abs. 2 gilt entsprechend.(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht im Land Berlin.