Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin
Ersetzt V 806-21-1-273 v. 30.6.1999 I 1495 (HwirtAusbV 1999)
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
-
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
-
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
-
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
- § 9 Zeitpunkt
- § 10 Inhalt
- § 11 Prüfungsbereiche
- § 12 Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen
- § 13 Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten
- § 14 Prüfungsbereich Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen
- § 15 Prüfungsbereich Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen
- § 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 18 Mündliche Ergänzungsprüfung