§ 12 HAuslG
📖
↗ Links
Heimatlose Ausländer sind in der Wahl ihres Aufenthaltsortes und in der Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebietes den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Sie bedürfen keines Aufenthaltstitels. Ausländischen Familienangehörigen heimatloser Ausländer wird nach den für ausländische Familienangehörige Deutscher geltenden Vorschriften eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Suchhilfen: Heimatlose Ausländer Freizügigkeit, Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel, Ausländer Wahl des Wohnorts, Freizügigkeit für Staatenlose, Aufenthaltsrecht für Heimatlose, Wohnortwahl für Ausländer ohne Pass