Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen
Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 10.8.2021 I 3490
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Inhalt
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Erster Abschnitt Der Schutz der Topographien
- § 1 Schutzgegenstand, Eigenart
- § 2 Recht auf den Schutz
- § 3 Anmeldung; Verordnungsermächtigung
- § 4 Eintragung, Bekanntmachung, Änderungen
- § 5 Entstehung des Schutzes, Schutzdauer
- § 6 Wirkung des Schutzes
- § 7 Beschränkung der Wirkung des Schutzes
- § 8 Löschungsanspruch, Löschungsverfahren
- § 9 Schutzverletzung
- § 10 Strafvorschriften
- § 11 Anwendung von Vorschriften des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes und des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
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Zweiter Abschnitt
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Dritter Abschnitt
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Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften