§ 1 HafenlogAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Hafenlogistik wird staatlich anerkannt.
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Hafenlogistik wird staatlich anerkannt.