§ 10 HaagÜbkAG

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Mitglieder des ersuchenden ausländischen Gerichts können bei der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens durch das Amtsgericht anwesend sein, wenn die Zentrale Behörde dies genehmigt hat.

Suchhilfen: Ausländisches Gericht Anwesenheit, Rechtshilfeverfahren, Zulassung ausländischer Richter, Gerichtliche Zusammenarbeit, Gerichtliche Unterstützung ausländisch, Anwesenheit ausländischer Richter, Erlaubnis Rechtshilfe, lassung, stützung