§ 3 HöfeO

Hofeszubehör

Zum Hof gehört auch das Hofeszubehör. Es umfaßt insbesondere das auf dem Hof für die Bewirtschaftung vorhandene Vieh, Wirtschafts- und Hausgerät, den vorhandenen Dünger und die für die Bewirtschaftung bis zur nächsten Ernte dienenden Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmittel.

Suchhilfen: Betriebsmittel Hof, Vorräte landwirtschaftlich, Dünger Hof, Landwirtschaftliche Vorräte, Hofinventar, Bewirtschaftungsgeräte, Erntevorräte