§ 4 GWStatG

Periodizität und Berichtszeitraum

📖

(1) Die Erhebung wird dreijährlich durchgeführt.

(2) Der Berichtszeitraum für eine Erhebung umfasst drei Kalenderjahre.

(3) Der erste Berichtszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023.

Suchhilfen: Erhebung dreijährlich, Berichtszeitraum drei Jahre, Statistikperiode, Dreijahresbericht, Erhebungsintervall, Statistikzeitraum, Kalenderjahr Bericht, Statistikdaten Zeitraum, hebung