§ 9 GWDAPrV
Ausbildungsakten
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Für die Studierenden werden beim Deutschen Wetterdienst Ausbildungsakten geführt, in die der Ausbildungsplan, alle Leistungsnachweise, Aufsichtsarbeiten und Beurteilungen aufzunehmen sind.
Suchhilfen: Leistungsnachweise sammeln, Ausbildungsplan dokumentieren, Beurteilung archivieren, Aufsichtsarbeiten festhalten, Studierenden Unterlagen verwalten, urteilung, sichtsarbeiten, lagen, walten