§ 174 GWB

Beteiligte am Beschwerdeverfahren

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An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.

Fußnoten

(+++ § 174: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)