§ 174 GWB
Beteiligte am Beschwerdeverfahren
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An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.
Fußnoten
(+++ § 174: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Beteiligte am Beschwerdeverfahren
An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.
(+++ § 174: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)