§ 16 GVIDVDV
Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
↗ Links
- 1.
- kognitive Kompetenzen,
- 2.
- Kommunikationsfähigkeit und
- 3.
- Persönlichkeitseigenschaften.
(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus einem Leistungstest. Die Bearbeitungszeit für den Leistungstest beträgt höchstens vier Zeitstunden.
- 1.
- ein weiterer Leistungstest,
- 2.
- ein Persönlichkeitstest und
- 3.
- Simulationsaufgaben.
(4) Die Auswahlkommission bewertet die Leistungstests und die weiteren Auswahlinstrumente arbeitsteilig. Sie kann sich bei der Bewertung durch eingewiesene Hilfskräfte, durch sachkundige Dritte oder durch Informationstechnik unterstützen lassen. Die Auswahlentscheidung darf nicht ausschließlich auf eine automatisierte Bewertung gestützt werden. Die Gesamtverantwortung für die Auswahl bleibt bei der Auswahlkommission.
Suchhilfen: Kompetenzprüfung, Leistungstest Dauer vier Stunden, automatisierte Bewertung vermeiden, Auswahlkommission Verantwortung, wertung, meiden, antwortung