§ 183 GVG
📖
↗ Links
Wird eine Straftat in der Sitzung begangen, so hat das Gericht den Tatbestand festzustellen und der zuständigen Behörde das darüber aufgenommene Protokoll mitzuteilen. In geeigneten Fällen ist die vorläufige Festnahme des Täters zu verfügen.
Suchhilfen: Straftat im Gerichtssaal, Gerichtliche Straftat melden, Protokoll an Behörde übermitteln, vorläufige Festnahme anordnen, Tatbestand im Verfahren feststellen, Sitzungsdelikt melden, ordnen, fahren