§ 19 GuAMKflAusbV

Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen

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(1) Im Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1.
Geschäftsvorgänge buchhalterisch zu erfassen und Zahlungsvorgänge zu bearbeiten,
2.
die betriebliche Kosten-und-Leistungs-Rechnung anzuwenden sowie Kennzahlen zu ermitteln und zu analysieren und Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle zu nutzen,
3.
im Rahmen eines Kundenauftrages den mengen- und wertebezogenen Daten- und Warenfluss in elektronischen Systemen zur Ressourcenplanung und zur Verwaltung von Kundenbeziehungen zu erfassen und die Zusammenhänge darzustellen und
4.
Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert zu planen und zu steuern.

(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

Suchhilfen: Buchhaltung erfassen, Kosten‑ und Leistungsrechnung anwenden, Kennzahlen ermitteln, Kundenauftragsverwaltung, Ressourcenplanung in ERP, Projektorganisation steuern, Teamarbeit planen, fassen, wenden