§ 1a GtDITZBundVDV

Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

📖

Von den bis zum 31. Dezember 2024 befristeten Sonderregelungen dieser Verordnung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn dies wegen der zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen notwendig ist.

Suchhilfen: Abweichung wegen Pandemie, COVID-19 Ausnahmeregelung, Pandemie Sonderregelung, Befristete Sonderregelung Nutzung, Zulässigkeit von Abweichungen, Maßnahmen wegen COVID-19, weichung, nahmeregelung, weichungen