§ 1 GtDFmEloAufklVDV
Vorbereitungsdienst
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Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung besteht aus der berufspraktischen Studienzeit und der Laufbahnprüfung nach dieser Verordnung.
Suchhilfen: Bundesverwaltung Ausbildung, Fernmelde Aufklärung Ausbildung, gehobener technischer Dienst, bildung, klärung