§ 15 GtDBwVWehrtechnikVDV

Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“

📖

Den Anwärterinnen und Anwärtern werden die für die spätere Aufgabenwahrnehmung notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt. Einzelheiten regelt der Lehrplan.