§ 1 GSIAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
📖
↗ Links
Der Ausbildungsberuf des Elektronikers für Gebäudesystemintegration und der Elektronikerin für Gebäudesystemintegration wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage A Nummer 25, Elektrotechniker, der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
Suchhilfen: Elektrotechniker Ausbildung, bildung