Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 13 G v. 16.4.2026 I Nr. 107
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Inhalt
- § 1 Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit
- § 1a Verfahren bei den zugelassenen kommunalen Trägern
- § 1b Verfahren bei der Kopfstelle
- § 2 Verfahren bei den Auskunftsstellen und der Datenstelle der Rentenversicherung
- § 3 Anforderungen an die Datenübermittlung
- § 4 Einzelheiten des Datenabgleichverfahrens
- § 5 Kosten der Kopfstelle